Lohnbuchhaltung an die Steuerkanzlei in Hamburg auslagern
Wir garantieren, dass die Gehälter Ihrer Angestellten termingerecht auf den Bankkonten eingehen.
Die Verwaltung von Löhnen ist eine anhaltende Pflicht innerhalb eines Unternehmens, die eine beträchtliche Menge an Expertenwissen und Sorgfalt erfordert.
Beauftragen Sie unser Steuerbüro in Hamburg als externen Dienstleister für diese verantwortungsvolle Aufgabe und profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Verringerung von Arbeitsbelastung, um mehr Fokus auf das Hauptgeschäft zu haben.
- Ordnungsgemäße, professionelle Lohnbuchhaltung, die allen aktuellen Anforderungen entspricht
- Es müssen keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Buchhaltung eingeplant werden
Was ist Lohnbuchhaltung?
Die Lohnbuchhalterin oder der Lohnbuchhalter sorgt dafür, dass die Lohnabrechnungen zuverlässig erstellt und die Gehälter pünktlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiesen werden. Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter wird ein Lohnkonto erstellt, auf dem alle wichtigen Daten zur Person, Sozialversicherung und Steuerklasse gespeichert sind. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Berechnung und Überweisung von Zuschlägen und Lohnfortzahlungen.
Darüber hinaus managt die Lohnbuchhalterin oder der Lohnbuchhalter Freibeträge und weitere außerordentliche Einkünfte, kümmert sich um die Meldungen an die Sozialversicherungen, Krankenkassen und das Finanzamt, schließt die Lohnkonten am Ende des Geschäftsjahres ab und meldet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und ab.
Digitale/elektronische Lohnbuchhaltung
Kontakt aufnehmen!Unternehmerinnen und Unternehmer haben keine Zeit zu verschwenden. Deshalb bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Service, indem wir immer auf dem aktuellsten Stand der Buchhaltung sind und eine digitale, elektronische Struktur gewährleisten.
Wir verwenden eine Buchhaltungssoftware für die besonders unkomplizierte und schnelle Einreichung und Weiterverarbeitung von Belegen und Dokumenten. Die Originale verbleiben selbstverständlich bei Ihnen.
Sie fragen, wir antworten Wichtiges zur Lohnbuchhaltung
Im Folgenden finden Sie die Antworten auf einige Fragen, die unsere Mandantinnen und Mandanten uns oft zum Thema Lohnbuchhaltung stellen:
Was kostet die externe Lohnbuchhaltung?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen erst nach einer ausführlichen Beratung, in der wir uns einen konkreten Eindruck von dem Arbeitsaufwand verschaffen, einen realistischen Preis für unsere Leistung nennen können.
Was beinhaltet die Lohnbuchhaltung?
Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Verwaltung von Mitarbeiterstammdaten, die Übermittlung wichtiger Daten an die entsprechenden Behörden, die Führung von Lohnkonten sowie die Anfertigung von Buchungsunterlagen für die Finanzbuchhaltung.
Wer darf die Lohnbuchhaltung machen?
Über die erforderlichen Kompetenzen verfügen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Buchprüfungsgesellschaften.
Welche Unterlagen sind für die Lohnbuchhaltung erforderlich?
Es ist unerlässlich, dass Rechnungsunterlagen für die Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnungen, Prämienzahlungen, Provisionen, Dokumente zur betrieblichen Altersvorsorge, Beitragszahlungen der Sozialversicherungsträger sowie An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse aufbewahrt werden.
Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Bei uns sind Sie selbstverständlich auch richtig, wenn es um alle weiteren Steuerberater-Leistungen wie die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen geht.
Sie möchten die Lohnbuchhaltung in professionelle Hände geben? Unsere Steuerkanzlei steht Ihnen zur Verfügung und bietet:
- Anlegen und Verwaltung von Lohnkonten
- Berechnung und Überweisung von Lohn, Zuschlägen und Lohnfortzahlungen
- Verwaltung von Freibeträgen
- Meldung an Sozialversicherung, Krankenversicherung und Finanzamt
- Abschluss der Lohnkonten
- An- und Abmelden der Mitarbeiter