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Steuerberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler in Hamburgerfahren und kompetent

Nutzen Sie alle steuerlichen Vergünstigungen, die Ihnen zur Verfügung stehen!

bsd-Data Treuhand GmbH in Hamburg hilft Ihnen dabei, Ihren steuerlichen Verpflichtungen vollständig nachzukommen und bietet Ihnen eine maßgeschneiderte und professionelle Beratung.

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Die Besonderheiten für Freiberuflerinnen und Freiberufler

Als Freiberuflerin oder Freiberufler haben Sie den Vorteil, dass Sie kein Gewerbe anmelden und somit keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Auch die Buchhaltung entfällt. Trotzdem sind einige spezielle steuerliche Bestimmungen zu beachten, mit denen wir uns bestens auskennen. Unsere Steuerkanzlei ist stets auf dem neuesten Stand des Steuerrechts und kann Ihnen daher eine professionelle Beratung bieten.

Jetzt Kontakt zum Steuerberater aufnehmen!

Häufig stellen uns Mandantinnen und Mandanten die Frage, wie hoch die Steuerlast eines Freiberuflers sein wird. Leider können wir Ihnen nur nach eingehender Beratung und Prüfung Ihrer Unterlagen eine genaue Zahl nennen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns, entweder telefonisch oder online.

bsd-Data Treuhand GmbH — passgenaue Lösungen für individuelle Mandantinnen und Mandanten!

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Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler

Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, zu denen sich unsere freiberuflichen Mandantinnen und Mandanten oft an uns wenden:

Wie hoch ist die Steuerlast eines Freiberuflers?

Diesbezüglich ist erst nach einer ausführlichen Beratung und Prüfung Ihrer Unterlagen eine konkrete Auskunft möglich. Vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin mit unserer Kanzlei.

Warum sollten Freiberufler die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen?

Zwar können Sie Ihre Steuererklärung als Freiberuflerin oder Freiberufler selbst anfertigen, dies ist jedoch eine komplexe Aufgabe, die fundierte Fachkenntnis erfordert. Wenn Sie uns beauftragen, ist sichergestellt, dass die Steuererklärung optimal erstellt ist und Sie so sämtliche Steuervorteile erhalten.

Welche Posten kann eine Freiberuflerin und ein Freiberufler absetzen?

Freiberuflerinnen und Freiberufler können Arbeitszimmer, gemietete Büros, Firmenwagen, Fachliteratur, Werbemittel, Kunden- und Mitarbeitergeschenke, Fortbildungen, Spenden, Kontoführungsgebühren sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. 

Ihr Steuerberater für Freiberuflerinnen und Freiberufler – unsere Kanzlei bietet:

  • Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Buchhaltung
  • Existenzgründungsberatung
  • Wirtschaftsberatung
  • Vermögensberatung
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